For organizers and sellers · Für Veranstalter und Verkäufer
Auftragsverarbeitungsvertrag
When you sell on this platform, your buyers’ details are your data and we process them for you. This contract (Art. 28 GDPR) sets out exactly how. It is part of the organizer terms and you accept it in your seller hub. The German text below is the binding version.
Stand: 29.09.2026 · Version 2026-09-29
Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag
(Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO)
zwischen
dem Veranstalter bzw. Verkäufer, der in seinem Veranstalterkonto auf MartNepali als Anbieter hinterlegt ist und diesen Vertrag dort angenommen hat (Name, Anschrift und Vertretungsberechtigte gemäß den Angaben im Veranstalterkonto)
– nachfolgend „Verantwortlicher“ –
und
Milan Adhikari
Donnersbergring 26
64295 Darmstadt
Deutschland
Betreiber der Plattform MartNepali
– nachfolgend „Auftragsverarbeiter“ –
Präambel. Der Verantwortliche nutzt die vom Auftragsverarbeiter unentgeltlich betriebene Plattform MartNepali, um Veranstaltungen und Waren anzubieten und Bestellungen seiner Kundinnen und Kunden entgegenzunehmen. Grundlage sind die Nutzungsbedingungen für Veranstalter und Verkäufer (nachfolgend „Hauptvertrag“). Bei der Erbringung dieser Leistungen verarbeitet der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten, für die der Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO verantwortlich ist. Dieser Vertrag regelt die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten der Parteien hierzu. Er gilt für alle Tätigkeiten, bei denen der Auftragsverarbeiter oder von ihm eingesetzte Unterauftragsverarbeiter personenbezogene Daten des Verantwortlichen verarbeiten.
§ 1 Gegenstand und Dauer
(1) Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung und der Betrieb der Plattform-Software, mit der der Verantwortliche seine Angebote veröffentlicht und die Bestellungen, Buchungen und Reservierungen seiner Kundinnen und Kunden abwickelt. Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung ergeben sich aus § 2.
(2) Der Vertrag beginnt mit seiner elektronischen Annahme durch den Verantwortlichen im Veranstalterbereich der Plattform und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, mit der Beendigung des Hauptvertrags. Pflichten, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinaus fortwirken – insbesondere zur Löschung (§ 9) und zur Vertraulichkeit (§ 5 Abs. 2) –, bleiben bis zu ihrer Erfüllung bestehen.
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung, Art der Daten, Kategorien betroffener Personen
(1) Art der Verarbeitung: Erheben, Erfassen, Organisieren, Speichern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Abgleichen, Offenlegen durch Übermittlung (an den Verantwortlichen und an die betroffene Person selbst), Einschränken, Löschen und Anonymisieren (Art. 4 Nr. 2 DSGVO).
(2) Zweck der Verarbeitung:
- Entgegennahme und Verwaltung von Bestellungen, Buchungen und Reservierungen für die Angebote des Verantwortlichen (Tickets, Sitz- und Tischplätze, Waren, Abholzeitfenster, wiederkehrende Bestellungen „Subscribe & save“);
- Ausstellung und Versand von Tickets und Abholcodes (QR-Codes) sowie der bestellbezogenen E-Mails (Bestätigung, Zahlungshinweise, eine Zahlungserinnerung, Abholbereitschaft) und die Anzeige der eigenen Bestellungen gegenüber der betroffenen Person, auch in ihrem Kundenkonto nach Bestätigung ihrer E-Mail-Adresse;
- Anzeige der Zahlungsangaben des Verantwortlichen und Zuordnung eingehender Zahlungen (Zahlungsreferenz; bei Online-Zahlung Verarbeitung der Rückmeldung des vom Verantwortlichen selbst beauftragten Zahlungsdienstes);
- Einlass- und Abholkontrolle durch Scannen der Codes durch den Verantwortlichen oder das von ihm eingesetzte Einlasspersonal;
- Bereitstellung von Übersichten, Auswertungen und Exporten für den Verantwortlichen (Bestelllisten, Umsätze, Abrechnungen, Empfehlungsauswertungen);
- Durchführung der vom Verantwortlichen genutzten Zusatzfunktionen: Mitteilungsliste („Keep me posted“, nur nach bestätigter Einwilligung im Double-Opt-in-Verfahren), Kundenkarte, Empfehlungs- und Gutscheinprogramm, Weiterleitung von Besucherfragen zu seinen Angeboten an ihn und Veröffentlichung der von ihm beantworteten Fragen auf seiner Angebotsseite (ohne Name und E-Mail-Adresse der fragenden Person);
- fristgerechte Löschung bzw. Anonymisierung nach Abs. 5.
(3) Art der personenbezogenen Daten:
- Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden: Name, E-Mail-Adresse, optional Telefonnummer, Name der zahlenden Person (sofern abweichend), Bestellnotiz;
- Bestell- und Vertragsdaten: gebuchte Tickets, Artikel, Mengen und gewählte Optionen, Preise und Rabatte, Sitz-, Tisch- oder Abholzeitfenster, Bestellzeitpunkt, Bestell-, Zahlungs- und Abholstatus, Zahlungsreferenz, Ticket- und Abholcodes, Einlass- und Abholvermerke;
- zahlungsbezogene Daten: Zahlungsart, Zahlungseingang und bei Online-Zahlung die vom Zahlungsdienst des Verantwortlichen zurückgemeldeten Kennungen und Status. Karten-, Konto- oder Zugangsdaten der Kundinnen und Kunden werden nicht verarbeitet;
- Daten der Zusatzfunktionen: E-Mail-Adressen der Mitteilungsliste mit Zeitpunkt der Bestätigung und Abmeldevermerk; Kundenkarten (E-Mail-Adresse, Kartencode, Bestellungen beim Verantwortlichen, Gutscheine); Abonnements (Name, E-Mail-Adresse, Artikel, Rhythmus, Status); Empfehlungscodes, Zuordnung von Empfehlenden und Empfohlenen (Namen), Gutscheine und E-Mail-Adresse der empfehlenden Person;
- Besucherfragen zu Angeboten des Verantwortlichen: Fragetext, optional Name und E-Mail-Adresse der fragenden Person.
(4) Kategorien betroffener Personen:
- Kundinnen und Kunden des Verantwortlichen (Käufer, Besteller, Ticketinhaber, Abonnenten);
- Interessenten (Personen auf der Mitteilungsliste, Personen, die Fragen stellen);
- Teilnehmende am Empfehlungsprogramm (Empfehlende und Empfohlene).
(5) Löschfristen. Der Verantwortliche weist den Auftragsverarbeiter an, die folgenden Fristen automatisch einzuhalten; danach bleiben nur anonyme Zahlen und Beträge ohne Personenbezug für die Buchführung des Verantwortlichen erhalten:
- Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Name der zahlenden Person und Bestellnotiz werden 30 Tage nach dem Datum der Veranstaltung gelöscht; bei Warenbestellungen 30 Tage nach der Abholung, spätestens 365 Tage nach der Zahlung; bei Angeboten ohne Datum 365 Tage nach der Bestellung;
- beendete oder gekündigte Abonnements 30 Tage nach ihrem Ende;
- die E-Mail-Adresse einer empfehlenden Person zu einem Gutschein 30 Tage nach dessen Einlösung oder Verfall;
- Einträge der Mitteilungsliste mit der Abmeldung; danach verbleibt lediglich ein Sperrvermerk, damit die Adresse nicht erneut ohne Einwilligung aufgenommen wird. Nicht bestätigte Eintragungswünsche werden nach 30 Tagen gelöscht;
- Name und E-Mail-Adresse fragender Personen nach denselben Fristen wie unter lit. a (bei Warenangeboten gerechnet ab dem Zeitpunkt der Frage); unbeantwortete Fragen werden dann vollständig gelöscht;
- Kundenkarten, sobald die betroffene Person sie schließt oder ihre Löschung verlangt.
Datensicherungen werden nach 30 Tagen gelöscht; gelöschte Daten sind damit spätestens nach diesem Zeitraum auch aus den Sicherungen entfernt.
§ 3 Weisungsbefugnis des Verantwortlichen
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen – auch in Bezug auf die Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation –, sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, hierzu verpflichtet ist. In einem solchen Fall teilt er dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
(2) Die Weisungen des Verantwortlichen ergeben sich abschließend aus diesem Vertrag und dem Hauptvertrag sowie aus den Einstellungen und Handlungen des Verantwortlichen im Veranstalterbereich der Plattform (etwa dem Anlegen und Veröffentlichen von Angeboten, dem Aktivieren von Funktionen, dem Bestätigen von Zahlungen, dem Versand von Mitteilungen, dem Export oder der Löschung von Daten). Darüber hinausgehende Einzelweisungen erteilt der Verantwortliche in Textform (z. B. per E-Mail); mündliche Weisungen bestätigt er unverzüglich in Textform.
(3) Ist der Auftragsverarbeiter der Auffassung, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten verstößt, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich (Art. 28 Abs. 3 UAbs. 2 DSGVO). Er ist berechtigt, die Durchführung der Weisung auszusetzen, bis sie vom Verantwortlichen bestätigt oder geändert wird.
(4) Weisungen, die eine Änderung des Funktionsumfangs der unentgeltlich bereitgestellten Plattform erfordern würden, ist der Auftragsverarbeiter nicht verpflichtet umzusetzen. Lehnt er eine solche Weisung ab, kann der Verantwortliche den Hauptvertrag und diesen Vertrag jederzeit beenden.
§ 4 Pflichten des Verantwortlichen
(1) Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, insbesondere für das Vorliegen einer Rechtsgrundlage, und für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen verantwortlich. Er erfüllt die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO gegenüber seinen Kundinnen und Kunden; der Auftragsverarbeiter unterstützt ihn dabei, indem die Plattform die vom Verantwortlichen hinterlegte Anbieterkennzeichnung auf Angebotsseiten, im Bestellvorgang, auf Bestellseiten, Tickets und in E-Mails anzeigt und in ihrer Datenschutzerklärung die Verarbeitung im Auftrag beschreibt.
(2) Der Verantwortliche hinterlegt im Veranstalterkonto zutreffende und vollständige Angaben zu seiner Identität (Name bzw. Bezeichnung, ladungsfähige Anschrift, Vertretungsberechtigte) und hält sie aktuell.
(3) Der Verantwortliche hält seine Zugangsdaten geheim, nutzt die angebotene Zwei-Faktor- Authentisierung und gibt Scan-Links für die Einlasskontrolle nur an Personen weiter, die er damit beauftragt.
(4) Der Verantwortliche informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung feststellt.
§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur im Rahmen dieses Vertrags und der Weisungen des Verantwortlichen und nicht für eigene Zwecke. Ausgenommen sind anonyme bzw. zusammengefasste Auswertungen ohne Personenbezug (z. B. Anzahl der Bestellungen) für den Betrieb und die Verbesserung der Plattform. Nutzen betroffene Personen Funktionen, für die der Auftragsverarbeiter selbst Verantwortlicher ist (etwa das Kundenkonto, Bewertungen, die Warteliste bei ausverkauften Angeboten, Kontaktanfragen an die Plattform), verarbeitet er die dafür erforderlichen Daten – einschließlich der Feststellung, dass eine Bestellung besteht, und des Vornamens mit Initial für eine veröffentlichte Bewertung – in eigener Verantwortung nach seiner Datenschutzerklärung.
(2) Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29, Art. 32 Abs. 4 DSGVO). Derzeit verarbeitet der Auftragsverarbeiter die Daten persönlich; setzt er weitere Personen ein, verpflichtet er sie vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich oder in Textform zur Vertraulichkeit. Zugriff auf personenbezogene Daten des Verantwortlichen nimmt er nur, soweit dies für den Betrieb, die Fehlerbehebung, die Sicherheit der Plattform oder die Unterstützung des Verantwortlichen erforderlich ist.
(3) Der Auftragsverarbeiter trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in Anlage 2 beschrieben sind. Er darf sie dem technischen Fortschritt anpassen, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird; wesentliche Änderungen dokumentiert er.
(4) Ein Datenschutzbeauftragter ist beim Auftragsverarbeiter nicht bestellt, da hierzu keine Pflicht besteht. Ansprechpartner für den Datenschutz ist der Auftragsverarbeiter selbst (E-Mail: support@martnepali.com; alternativ über https://www.martnepali.com/contact).
(5) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich über Kontrollhandlungen und Maßnahmen einer Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf die Verarbeitung nach diesem Vertrag beziehen.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
(1) Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) einzusetzen (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 DSGVO). Die bei Vertragsschluss eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 1 aufgeführt und gelten als genehmigt.
(2) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters mindestens 14 Tage vorher per E-Mail oder durch einen Hinweis im Veranstalterbereich (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO). Der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Finden die Parteien keine einvernehmliche Lösung, kann jede Partei den Hauptvertrag und diesen Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Änderung beenden.
(3) Der Auftragsverarbeiter erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter vertraglich im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auf, die in diesem Vertrag festgelegt sind, insbesondere hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 DSGVO); bei den in Anlage 1 genannten Anbietern geschieht dies durch deren Auftragsverarbeitungsbedingungen. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet der Auftragsverarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen nach Maßgabe von Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO.
(4) Keine Unterauftragsverarbeiter im Sinne dieses Vertrags sind Dienstleister, mit denen der Verantwortliche selbst einen Vertrag unterhält – insbesondere sein Kreditinstitut und die von ihm mit eigenem Konto angebundenen Zahlungsdienste (PayPal, Stripe). Diese handeln gegenüber dem Verantwortlichen bzw. den Kundinnen und Kunden in eigener Verantwortung.
(5) Eine Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt nur, soweit die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind. Soweit dabei Daten in die USA oder ein anderes Drittland übermittelt werden, erfolgt dies auf Grundlage des Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework, sofern der Empfänger danach zertifiziert ist, im Übrigen auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO).
§ 7 Unterstützung des Verantwortlichen
(1) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen angesichts der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen nach Kapitel III DSGVO (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO) – in erster Linie durch die Funktionen des Veranstalterbereichs (Einsicht in Bestellungen, Export als CSV-Datei) und, wo diese nicht ausreichen, auf Anforderung in Textform (etwa zur Berichtigung, Löschung oder Einschränkung einzelner Datensätze).
(2) Wendet sich eine betroffene Person mit einem Anliegen zu Daten des Verantwortlichen unmittelbar an den Auftragsverarbeiter, leitet dieser das Anliegen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter. Automatisch vorgesehene Funktionen, die die betroffene Person selbst auslöst (z. B. Abmeldung von der Mitteilungsliste, Schließen der Kundenkarte), gelten als vom Verantwortlichen angewiesen.
(3) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung, Meldung und Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultation).
§ 8 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
(1) Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Daten des Verantwortlichen betrifft, unverzüglich nach Bekanntwerden, möglichst innerhalb von 48 Stunden, per E-Mail an die im Veranstalterkonto hinterlegte Adresse (Art. 33 Abs. 2 DSGVO).
(2) Die Meldung enthält, soweit bekannt, die Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO (Art der Verletzung, Kategorien und ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, wahrscheinliche Folgen, ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen). Informationen, die noch nicht vorliegen, werden unverzüglich nachgereicht.
(3) Der Auftragsverarbeiter trifft unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen und stimmt sich hierzu mit dem Verantwortlichen ab. Meldungen an Aufsichtsbehörden und Benachrichtigungen betroffener Personen nach Art. 33 und 34 DSGVO obliegen dem Verantwortlichen.
§ 9 Löschung und Rückgabe nach Beendigung
(1) Der Verantwortliche kann Bestellungen und Abrechnungen jederzeit im Veranstalterbereich als CSV-Datei exportieren; dies gilt insbesondere vor Beendigung des Vertrags. Mit dieser Exportmöglichkeit ist die Pflicht zur Rückgabe der Daten erfüllt.
(2) Nach Beendigung des Hauptvertrags löscht der Auftragsverarbeiter alle im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten innerhalb von 30 Tagen, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung besteht (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO). In Datensicherungen enthaltene Kopien werden mit deren turnusmäßiger Löschung nach spätestens 30 Tagen entfernt; bis dahin werden sie nicht mehr verwendet, außer zur Wiederherstellung nach einem Störfall.
(3) Auf Verlangen bestätigt der Auftragsverarbeiter die Löschung in Textform.
§ 10 Nachweise und Kontrollen
(1) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO) – in erster Linie durch diesen Vertrag mit seinen Anlagen und auf Anfrage durch Auskünfte in Textform.
(2) Der Verantwortliche ist berechtigt, Überprüfungen einschließlich Inspektionen selbst oder durch einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchzuführen. Sie sind mit angemessener Frist, in der Regel 14 Tage, anzukündigen und so durchzuführen, dass der Betrieb der Plattform nicht unverhältnismäßig gestört wird. Da der Auftragsverarbeiter keine eigenen Serverräume betreibt, erfolgt der Nachweis für die Rechenzentren durch geeignete Nachweise der Unterauftragsverarbeiter (z. B. Zertifikate oder Prüfberichte, soweit verfügbar).
(3) Jede Partei trägt die ihr durch Kontrollen entstehenden Kosten selbst.
§ 11 Haftung
(1) Für den Ersatz von Schäden, die eine betroffene Person wegen einer unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung erleidet, gilt Art. 82 DSGVO.
(2) Im Verhältnis der Parteien zueinander haftet jede Partei nach Maßgabe ihres Anteils an der Verantwortung für den Schaden (Art. 82 Abs. 2, 4 und 5 DSGVO). Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des Hauptvertrags, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag wird in einem elektronischen Format geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO): Der Verantwortliche nimmt die veröffentlichte Fassung im Veranstalterbereich an; die angenommene Fassung und der Zeitpunkt der Annahme werden gespeichert. Der Vertrag kann jederzeit unter https://www.martnepali.com/avv abgerufen und ausgedruckt werden.
(2) Änderungen dieses Vertrags werden dem Verantwortlichen im Veranstalterbereich angezeigt und bedürfen seiner erneuten Annahme. Bis dahin gilt die zuletzt angenommene Fassung fort.
(3) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag gehen die Regelungen dieses Vertrags in Bezug auf den Datenschutz vor.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Vertragsschluss
Fassung vom 29.09.2026 (Version 2026-09-29). Der Vertrag kommt durch die elektronische Annahme dieser Fassung im Veranstalterbereich zustande.
Anlage 1 – Unterauftragsverarbeiter
| Unternehmen | Leistung | Ort der Verarbeitung |
|---|---|---|
| Render Services, Inc. 525 Brannan Street, Suite 300, San Francisco, CA 94107, USA | Hosting der Anwendung, der Datenbank und der hochgeladenen Dateien; Server-Protokolle; Datensicherungen des Speichermediums | Server: Frankfurt am Main, Deutschland (EU); Zugriff durch das US-Unternehmen im Einzelfall (z. B. Support) möglich |
| Cloudflare, Inc. 101 Townsend Street, San Francisco, CA 94107, USA | von Render eingesetzt: Auslieferung der Website (Content Delivery Network), Schutz vor Angriffen und Überlastung | weltweit verteiltes Netzwerk, einschließlich USA |
| Twilio Inc. (Twilio SendGrid) 101 Spear Street, Suite 500, San Francisco, CA 94105, USA | Versand von E-Mails (Tickets, Zahlungshinweise, Bestellstatus, Anmeldecodes, beantwortete Fragen, bestätigte Mitteilungen) | USA |
| Google (Gemini API) für Kunden im EWR in der Regel Google Cloud EMEA Limited, 70 Sir John Rogerson’s Quay, Dublin 2, Irland; verbundenes Unternehmen Google LLC, Mountain View, USA | KI-Funktionen: Beantwortung von Fragen, Kontakt-Chat, Spracheingabe (Umwandlung in Text), Assistenzfunktionen, Übersetzung von Seitentexten | EU und USA |
| Anthropic (Claude API) Anthropic Ireland, Limited, Dublin, Irland (Vertragspartner für Kunden im EWR); verbundenes Unternehmen Anthropic, PBC, San Francisco, USA | KI-Funktionen: Ersatz-Beantwortung von Fragen, wenn Gemini nicht verfügbar ist; Assistenzfunktionen für Veranstalter (FAQ-Entwürfe, Seitengestaltung) | USA |
Drittlandübermittlung: Soweit dabei Daten in die USA oder ein anderes Drittland übermittelt werden, erfolgt dies auf Grundlage des Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework, sofern der Empfänger danach zertifiziert ist, im Übrigen auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO).
Hosting: Die Server der Plattform befinden sich in Frankfurt am Main, Deutschland (EU). Render Services, Inc. ist ein Unternehmen mit Sitz in den USA; ein Zugriff aus den USA (etwa im Rahmen von Support oder Wartung) kann daher nicht ausgeschlossen werden.
KI-Dienste: Inhalte, die personenbezogene Daten enthalten können (z. B. Eingaben in die Assistenzfunktionen), werden nur dann an Google übermittelt, wenn der Auftragsverarbeiter die kostenpflichtige Nutzung der Gemini API eingerichtet hat. Nach den Bedingungen von Google für diese Nutzung werden die Inhalte nicht zur Verbesserung der Produkte von Google verwendet und nach dem Data Processing Addendum von Google verarbeitet; andernfalls werden solche Inhalte nicht an Google, sondern gegebenenfalls an Anthropic übermittelt oder ohne KI bearbeitet. Anthropic verwendet über die API übermittelte Inhalte nach seinen kommerziellen Bedingungen nicht zum Training seiner Modelle. Fragen, die Besucher über das Frageformular an den Verantwortlichen richten, werden nicht an KI-Dienste übermittelt; veröffentlichte Fragen und Antworten können – ohne Name und E-Mail-Adresse – dem KI-Helfer der Angebotsseite als Kontext dienen.
Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Zutrittskontrolle: Der Auftragsverarbeiter betreibt keine eigenen Server. Die Plattform läuft bei Render Services, Inc. in Rechenzentren in Frankfurt am Main, Deutschland (EU); die physische Sicherung obliegt dem Hosting-Anbieter und dessen Rechenzentrumsbetreibern.
- Zugangskontrolle: Passwörter werden ausschließlich als gesalzene scrypt-Hashwerte gespeichert, nie im Klartext; Veranstalterpasswörter müssen mindestens 12 Zeichen lang sein. Zwei-Faktor-Authentisierung per Authenticator-App (TOTP) für Veranstalter, in der Standardeinstellung vor der Veröffentlichung eines Angebots verpflichtend; die TOTP-Geheimnisse werden verschlüsselt gespeichert. Anmeldung des Betreibers nur mit Passwort und zusätzlichem Einmalcode. Begrenzung fehlgeschlagener Anmeldeversuche; Benachrichtigung per E-Mail bei neuer Anmeldung in einem Veranstalterkonto; erneute Bestätigung vor der Änderung von Auszahlungsdaten. Sitzungen über signierte Cookies mit den Attributen HttpOnly und Secure und begrenzter Laufzeit; eine Passwortänderung beendet alle bestehenden Sitzungen.
- Zugriffskontrolle: Mandantentrennung – jeder Veranstalter sieht ausschließlich seine eigenen Angebote, Bestellungen und Kundinnen und Kunden; jede Abfrage im Veranstalterbereich ist an das angemeldete Konto gebunden. Einlass-Scanner erhalten über signierte, zeitlich befristete Links nur die Möglichkeit, Codes zu prüfen. Bestellseiten sind nur über einen kryptografisch signierten Link erreichbar. Zugriff des Betreibers auf Daten einzelner Kundinnen und Kunden nur, soweit für Betrieb, Fehlerbehebung oder Unterstützung erforderlich.
- Verschlüsselung: Übertragung ausschließlich per HTTPS (TLS) mit HTTP Strict Transport Security (HSTS). Zugangsdaten, die Veranstalter für ihre eigenen Zahlungsdienste hinterlegen (PayPal-Client-Secret, Stripe-Schlüssel), werden mit AES-256-GCM verschlüsselt gespeichert.
- Pseudonymisierung und Datenminimierung: QR-Codes auf Tickets und Kundenkarten enthalten nur zufällige Codes, keine Namen oder E-Mail-Adressen. Für die Begrenzung von KI-Anfragen wird nur ein täglich neu gesalzener Hashwert der IP-Adresse gespeichert und nach etwa zwei Tagen gelöscht; die Begrenzung von Anfragen je IP-Adresse erfolgt im Arbeitsspeicher. Aus hochgeladenen Fotos werden Standort- und Kameradaten (Metadaten) automatisch entfernt.
2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Weitergabekontrolle: Transportverschlüsselung (siehe oben); Daten verlassen die Plattform nur an die in Anlage 1 genannten Unterauftragsverarbeiter, an die betroffene Person selbst und an den Verantwortlichen (Anzeige und CSV-Export).
- Schutz der Anwendung: Sicherheits-Header (Content-Security-Policy, X-Frame-Options, X-Content-Type-Options, Referrer-Policy, Permissions-Policy); serverseitige Prüfung aller Eingaben; Prüfung hochgeladener Bilder anhand ihres tatsächlichen Dateiformats; signierte Links und Sitzungen (HMAC).
- Eingabekontrolle: Bestell-, Zahlungs-, Einlass- und Abholvorgänge werden mit Zeitstempel gespeichert; Änderungen der Auszahlungsdaten werden dem Veranstalter per E-Mail gemeldet.
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b und c DSGVO)
- Konsistente Datensicherungen der Datenbank (SQLite „VACUUM INTO“) mit anschließender Integritätsprüfung; Sicherungen werden nach 30 Tagen gelöscht (rollierende Aufbewahrung). Wiederherstellung durch Einspielen einer Sicherung.
- Speicherung der Datenbank auf einem persistenten Speichermedium beim Hosting-Anbieter.
- Begrenzung von Anfragen je Zeiteinheit und Tageskontingente für KI-Funktionen zum Schutz vor Missbrauch und Überlastung; Schutz vor Überlastungsangriffen durch das Netzwerk des Hosting-Anbieters.
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung (Art. 32 Abs. 1 lit. d, Art. 25 DSGVO)
- Automatisierte Tests der Anwendung, unter anderem für Zugriffsbeschränkungen, Löschroutinen und den Ausschluss privater Seiten von der Reichweitenmessung.
- Datenschutzfreundliche Voreinstellungen: automatische Löschung nach den Fristen in § 2 Abs. 5; keine vorausgewählten Einwilligungen; Reichweitenmessung nur nach Einwilligung und nie auf Bestell-, Ticket-, Kundenkarten-, Scanner-, Veranstalter- oder Administrationsseiten.
- Überprüfung dieser Maßnahmen bei wesentlichen Änderungen der Plattform; Auswahl von Unterauftragsverarbeitern unter Berücksichtigung ihrer Datenschutz- und Sicherheitszusagen (Auftragskontrolle).